Heckwarnmarkierung gemäß ECE 70

01.09.2021

Die ECE 70 (Economic Commission For Europe) regelt die Heckwarnmarkierung für Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs. Diese LKW-Markierung ist seit dem 01.01.96 im Bereich der StVO u.a. Länder vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen. Um LKW-Fahrern im Transitverkehr unnötige Probleme und Kosten zu ersparen, wird angeraten, für die Durchfahrt in den o.g. Ländern eine Heckmarkierung nach ECE 70 vorzunehmen.
In Deutschland sind gem. BMV, Vekehrsblatt 1994, S. 525 f diese Schilder zugelassen, aber keine Pflicht. Auch in den übrigen europäischen Ländern handelt es sich um eine "Kann-Bestimmung".

Die Montagevarianten für Zugmaschinen und Anhänger/Auflieger sind unterschiedlich. Pro Fahrzeug/Anhänger kann jeweils gewählt werden zwischen:
• 1 Vollmarkierung
• 2 Halbmarkierungen
• 4 Viertelmarkierungen

Da auch in Deutschland mit einer Pflicht zur Heckmarkierung nach ECE 70 zu rechnen ist, sollten schon heute Ihre Fahrzeuge mit der o. g. Markierung versehen werden.
In jedem Fall bewirkt die Heckmarkierung eine erhöhte Erkennbarkeit eines jeden LKW'S, LKW-Anhängers bzw. Aufliegers und dient somit der besseren Sicherheit im Straßenverkehr.